Bei der Festsetzung der Höhe der Deckungsvorsorge (Deckungssumme) ist von einer für den Regelfall festzusetzenden Deckungssumme (Regeldeckungssumme) auszugehen, sofern die Deckungssumme in diesem Abschnitt nicht unmittelbar bestimmt ist.
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AtDeckV 1977 § 7 Deckungssumme und Regeldeckungssumme
Verordnung über die Deckungsvorsorge nach dem Atomgesetz
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