AtStrlSVDBest § 11 Änderungen

Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz

Vor der Veränderung von personellen oder sachlichen Voraussetzungen, die einer Genehmigung zugrunde liegen, ist eine Änderung der Genehmigung zu beantragen.

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