Vor der Veränderung von personellen oder sachlichen Voraussetzungen, die einer Genehmigung zugrunde liegen, ist eine Änderung der Genehmigung zu beantragen.
AtStrlSVDBest § 11 Änderungen
Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.