Mit dem Antrag auf Genehmigung sind
- 1.
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der Leiter des Betriebes, - 2.
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der verantwortliche Mitarbeiter und der Strahlenschutzbeauftragte sowie ihre Qualifikation, - 3.
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das Arbeitsvorhaben, - 4.
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die Art und Aktivität oder Menge der radioaktiven Stoffe, der Typ und die Anzahl der Strahleneinrichtungen oder umschlossenen Strahlenquellen und - 5.
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die Arbeitsräume
- 6.
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die betriebliche Strahlenschutzordnung einschließlich Maßnahmeplan zur Bekämpfung von außergewöhnlichen Ereignissen in doppelter Ausfertigung