Über die ausgestellten Reiseausweise für Ausländer, Reiseausweise für Flüchtlinge, Reiseausweise für Staatenlose und Notreiseausweise hat die ausstellende Behörde oder Dienststelle eine Datei zu führen. Die Vorschriften über das Passregister für deutsche Pässe gelten entsprechend.
AufenthV § 66 Datei über Passersatzpapiere
Aufenthaltsverordnung
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.