AufenthV Anlage D8b Vorläufiger Reiseausweis für Staatenlose nach § 4 Abs. 1 Satz 2

Aufenthaltsverordnung

(Fundstelle des Originaltextes: Fundstelle BGBl. I 2007, 2100 - 2108)

- Deckseiten -

– Vorsatz und Innenseite 1 –

Die Seiten 1 bis 32 und die hintere Passdecke
werden am unteren Rand mit der Dokumentennummer versehen.

– Innenseiten 2 und 3 –

– Innenseiten 4 und 5 –

– Innenseiten 6 bis 11 –

Seiten 6 bis 11 gleichlautend.

– Innenseiten 12 bis 31 –

Seiten 12 bis 31 gleichlautend.

– Innenseite 32 und Vorsatz –

– Aufkleber für die Personendaten,
der auf den Seiten 2 und 3 des Reiseausweises aufgeklebt wird –

– Verlängerungsaufkleber, der auf unbenutzten Doppelseiten,
vorzugsweise den Seiten 6 bis 11, aufzukleben ist;
Überklebungen sind nicht zulässig –

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