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AusglLeistG § 4 Verordnungsermächtigung

Gesetz über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können

Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Einzelheiten der Erwerbsmöglichkeit nach § 3 und des Verfahrens zu regeln. In der Verordnung kann auch bestimmt werden

1.
das Verfahren zur Ermittlung der Verkehrswerte nach § 3 Abs. 7 Satz 1, Satz 2, Satz 6 und § 3a Abs. 2,
1a.
dass die Privatisierungsstelle berechtigt ist, einen Erwerbsantrag nach § 3 abzulehnen, wenn der Berechtigte aus von ihm zu vertretenden Gründen die erforderlichen Nachweise nach Aufforderung durch die Privatisierungsstelle nicht innerhalb der gesetzten Frist vorlegt oder ein privatschriftliches Angebot der Privatisierungsstelle nicht innerhalb der hierzu gesetzten Frist zum Abschluss eines notariell beurkundeten Kaufvertrages führt,
2.
dass Rückabwicklung verlangt werden kann, wenn sich die Zusammensetzung der Gesellschafter einer juristischen Person nach dem begünstigten Erwerb von Flächen in der Weise verändert, dass 25 vom Hundert oder mehr der Anteilswerte von nicht ortsansässigen Personen oder Berechtigten nach § 1 gehalten werden,
3.
dass bei Nutzungsänderung oder Betriebsaufgabe die Rückabwicklung verlangt werden kann,
4.
dass jährliche Mitteilungspflichten über etwaige Betriebsaufgaben, Nutzungsänderungen oder Gesellschafter festgelegt werden oder sonstige Maßnahmen zur Verhinderung von missbräuchlicher Inanspruchnahme ergriffen werden,
5.
dass aus agrarstrukturellen Gründen oder in Härtefällen von einer Rückabwicklung abgesehen werden kann.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Bundesgerichtshof - V ZR 209/23
19. Juli 2024
V ZR 209/23 19. Juli 2024
Urteil vom Thüringer Oberverwaltungsgericht (3. Senat) - 3 KO 164/16
8. Oktober 2020
3 KO 164/16 8. Oktober 2020
Urteil vom Landgericht Berlin (89. Zivilkammer) - 89 O 1/20
7. September 2020
89 O 1/20 7. September 2020
Urteil vom Bundesgerichtshof (5. Zivilsenat) - V ZR 12/17
14. September 2018
V ZR 12/17 14. September 2018
Urteil vom Kammergericht (4. Zivilsenat) - 4 U 144/14
14. Juli 2017
4 U 144/14 14. Juli 2017
Urteil vom Oberlandesgericht Naumburg (12. Zivilsenat) - 12 U 12/17
25. April 2017
12 U 12/17 25. April 2017
Urteil vom Kammergericht (22. Zivilsenat) - 22 U 202/09
26. August 2010
22 U 202/09 26. August 2010
Urteil vom Oberlandesgericht Rostock (7. Zivilsenat) - 7 U 67/05
26. April 2007
7 U 67/05 26. April 2007