AUV 2012
Verordnung über die Umzugskostenvergütung bei Auslandsumzügen
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Antrag und Anzeigepflicht
- § 4 Bemessung der Umzugskostenvergütung, berücksichtigungsfähige Kosten
- § 5 Umzugsgut
- § 6 Umzugsvolumen
- § 7 Personenkraftfahrzeuge
- § 8 Tiere
- § 9 Zwischenlagern von Umzugsgut
- § 10 Lagern von Umzugsgut
- § 11 Wohnungsbesichtigungsreise, Umzugsabwicklungsreise
- § 12 Umzugsreise
- § 13 Reisegepäck
- § 14 Vorübergehende Unterkunft
- § 15 Mietentschädigung
- § 16 Wohnungsbeschaffungskosten
- § 17 Technische Geräte
- § 18 Umzugspauschale
- § 19 Ausstattungspauschale
- § 20 Einrichtungspauschale
- § 21 Pauschale für klimagerechte Kleidung
- § 22 Zusätzlicher Unterricht
- § 23 Umzug am ausländischen Dienstort
- § 24 Umzugsbeihilfe
- § 25 Widerruf der Zusage der Umzugskostenvergütung
- § 26 Umzugskostenvergütung bei einer Auslandsverwendung von bis zu zwei Jahren
- § 27 Rückführung aus Gefährdungsgründen
- § 28 Umzug bei Beendigung des Dienstverhältnisses
- § 29 Übergangsregelungen
- § 30 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Standangaben
- Geändert durch Art. 38 G v. 29.3.2017 I 626 (Stand)
Versionen
- 29. März 2017 (ausgewählt)