Die Bundesagentur für Arbeit wird beauftragt, an der beruflichen Aus- und Fortbildung von Fach- und Führungskräften aus Entwicklungsländern auf Anforderung des Trägers eines Aus- und Fortbildungsprogramms mitzuwirken
- 1.
bei der Auswahl der Teilnehmer an Aus- und Fortbildungsprogrammen, - 2.
bei der Aufstellung und Anpassung der individuellen Aus- und Fortbildungspläne mit dem Ziel einer angemessenen betrieblichen Aus- und Fortbildung, - 3.
bei der Vermittlung angemessener Fortbildungspraktika, - 4.
bei der Erbringung von zur Aus- und Fortbildung erforderlichen Geldleistungen.