AZRG-DV
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
- Eingangsformel
- § 1 Inhalt der Datensätze
- § 2 AZR-Nummer
- § 3 Berichtigung eines Datensatzes
- § 4 Allgemeine Regelungen
- § 5 Verfahren der Datenübermittlung
- § 6 Begründungstexte
- § 7 Übermittlungssperren
- § 8 Übermittlungsersuchen
- § 9 Allgemeine Regelungen der Datenübermittlung durch die Registerbehörde
- § 10 Zulassung zum Abruf im automatisierten Verfahren
- § 11 Gruppenauskünfte an öffentliche Stellen
- § 12 Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen
- § 13 Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an zwischenstaatliche Stellen
- § 14 Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen
- § 15 Voraussetzungen und Verfahren der Auskunftserteilung
- § 16 Aufzeichnungen bei Datenübermittlungen
- § 17 Sperrung von Daten
- § 18 Löschung von Daten, Löschungsfristen im allgemeinen Datenbestand
- § 19 Löschung von Daten, Löschungsfristen in der Visadatei
- § 19a Auswirkungen späterer Rechtsänderungen auf den Registerbestand
- § 19b Auswirkungen eines späteren Wechsels des Personenkreises auf den Datensatz zu einer Person
- § 20 Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Zuwanderungsgesetzes
- § 21 Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex
- Schlußformel
- Anlage Daten, die im Register gespeichert werden, übermittelnde Stellen, Übermittlungs-/Weitergabeempfänger
Standangaben
- Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 1.8.2017 I 3066 (Stand)
Versionen
- 1. August 2017 (ausgewählt)