Kapitel 1Registerbehörde und Zweck des Registers§ 1Registerbehörde, Bestandteile des Registers, Zweck des RegistersKapitel 2Allgemeiner Datenbestand des RegistersAbschnitt 1Anlaß der Speicherung, Inhalt§ 2Anlaß der Speicherung§ 3Allgemeiner Inhalt§ 4Übermittlungssperren§ 5SuchvermerkeAbschnitt 2Datenübermittlung an die Registerbehörde, Verantwortlichkeiten, Aufzeichnungspflicht§ 6Übermittelnde Stellen, Inhalt der Datenübermittlung§ 7Übermittlung und Veränderung von Daten im Wege der Direkteingabe§ 8Verantwortung für den Registerinhalt, Datenpflege§ 9Aufzeichnungspflicht bei SpeicherungAbschnitt 3Datenübermittlung durch die Registerbehörde, Dritte, an die Daten übermittelt werdenUnterabschnitt 1Datenübermittlung an öffentliche Stellen§ 10Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung§ 11Zweckbestimmung, Weiterübermittlung von Daten§ 12Gruppenauskunft§ 13Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung§ 14Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen§ 15Datenübermittlung an Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Luftsicherheitsbehörden, atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, oberste Bundes- und Landesbehörden sowie das Bundesamt für Justiz§ 16Datenübermittlung an Gerichte§ 17Datenübermittlung an das Zollkriminalamt§ 17aDatenübermittlung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen§ 18Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung§ 18aDatenübermittlung an die Träger der Sozialhilfe und die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Stellen§ 18bDatenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen§ 18cDatenübermittlung an die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden§ 18dDatenübermittlung an die Jugendämter§ 18eDatenübermittlung an die Meldebehörden§ 19Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden§ 20Datenübermittlung an die Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst§ 21Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren§ 21aDatenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt im Rahmen des Registrier- und Asylverfahrens§ 22Abruf im automatisierten Verfahren§ 23Statistische Aufbereitung der Daten§ 24Planungsdaten§ 24aVerarbeiten und Nutzen personenbezogener Daten für wissenschaftliche ZweckeUnterabschnitt 2Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen§ 25Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen§ 26Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an über- oder zwischenstaatliche Stellen§ 27Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche StellenKapitel 3Visadatei§ 28Anlaß der Speicherung§ 29Inhalt§ 30Übermittelnde Stellen§ 31Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung§ 32Dritte, an die Daten übermittelt werden§ 33Abruf im automatisierten VerfahrenKapitel 4Rechte des Betroffenen§ 34Auskunft an den BetroffenenKapitel 5Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten§ 35Berichtigung§ 36Löschung§ 37Sperrung§ 38Unterrichtung beteiligter StellenKapitel 6Weitere Behörden§ 39AufsichtsbehördenKapitel 7Schlußvorschriften§ 40Rechtsverordnungen§ 41Verwaltungsvorschriften§ 42Strafvorschriften§ 43Aufhebung von Rechtsvorschriften§ 44Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren