AZRG Inhaltsübersicht

Gesetz über das Ausländerzentralregister

Kapitel 1 Registerbehörde und Zweck des Registers   § 1 Registerbehörde, Bestandteile des Registers, Zweck des Registers   Kapitel 2 Allgemeiner Datenbestand des Registers     Abschnitt 1   Anlaß der Speicherung, Inhalt   § 2 Anlaß der Speicherung   § 3 Allgemeiner Inhalt   § 4 Übermittlungssperren   § 5 Suchvermerke     Abschnitt 2   Datenübermittlung an die Registerbehörde, Verantwortlichkeiten, Aufzeichnungspflicht   § 6 Übermittelnde Stellen, Inhalt der Datenübermittlung   § 7 Übermittlung und Veränderung von Daten im Wege der Direkteingabe   § 8 Verantwortung für den Registerinhalt, Datenpflege   § 9 Aufzeichnungspflicht bei Speicherung     Abschnitt 3   Datenübermittlung durch die Registerbehörde, Dritte, an die Daten übermittelt werden     Unterabschnitt 1   Datenübermittlung an öffentliche Stellen   § 10 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung   § 11 Zweckbestimmung, Weiterübermittlung von Daten   § 12 Gruppenauskunft   § 13 Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung   § 14 Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen   § 15 Datenübermittlung an Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Luftsicherheitsbehörden, atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, oberste Bundes- und Landesbehörden sowie das Bundesamt für Justiz   § 16 Datenübermittlung an Gerichte   § 17 Datenübermittlung an das Zollkriminalamt § 17a Datenübermittlung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen   § 18 Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung   § 18a Datenübermittlung an die Träger der Sozialhilfe und die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Stellen § 18b Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen § 18c Datenübermittlung an die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden § 18d Datenübermittlung an die Jugendämter § 18e Datenübermittlung an die Meldebehörden   § 19 Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden   § 20 Datenübermittlung an die Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst   § 21 Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren § 21a Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt im Rahmen des Registrier- und Asylverfahrens   § 22 Abruf im automatisierten Verfahren   § 23 Statistische Aufbereitung der Daten   § 24 Planungsdaten § 24a Verarbeiten und Nutzen personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke     Unterabschnitt 2   Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen   § 25 Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen   § 26 Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an über- oder zwischenstaatliche Stellen   § 27 Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen   Kapitel 3 Visadatei   § 28 Anlaß der Speicherung   § 29 Inhalt   § 30 Übermittelnde Stellen   § 31 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung   § 32 Dritte, an die Daten übermittelt werden   § 33 Abruf im automatisierten Verfahren   Kapitel 4   Rechte des Betroffenen   § 34 Auskunft an den Betroffenen   Kapitel 5   Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten   § 35 Berichtigung   § 36 Löschung   § 37 Sperrung   § 38 Unterrichtung beteiligter Stellen   Kapitel 6   Weitere Behörden   § 39 Aufsichtsbehörden   Kapitel 7   Schlußvorschriften   § 40 Rechtsverordnungen   § 41 Verwaltungsvorschriften   § 42 Strafvorschriften   § 43 Aufhebung von Rechtsvorschriften   § 44 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren

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