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AZV § 8 Schichtdienst

Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes

Sind die Dienststunden so festgelegt, dass die regelmäßige tägliche Arbeitszeit von Beamtinnen oder Beamten überschritten wird, sind sie durch Schichtdienst einzuhalten. Von Schichtdienst soll abgesehen werden, wenn die Überschreitung im Rahmen der Gleitzeit ausgeglichen werden kann.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 282/24
28. Juni 2024
1 B 282/24 28. Juni 2024
Beschluss vom Oberlandesgericht Koblenz (Vergabesenat) - Verg 1/19
14. Mai 2019
Verg 1/19 14. Mai 2019
Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 12 K 3474/18
12. November 2018
12 K 3474/18 12. November 2018
Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (5. Senat) - 5 LA 143/09
29. Juni 2010
5 LA 143/09 29. Juni 2010