Ausbildungsförderung wird vorbehaltlich der §§ 5 und 6 für die Ausbildung im Inland geleistet.
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
BAföG § 4 Ausbildung im Inland
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.