Die Postbeamtenkrankenkasse kann nach Maßgabe öffentlich-rechtlicher Geschäftsbesorgungsverträge für Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gegen Entgelt die folgenden Aufgaben ganz oder teilweise übernehmen:
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die Beihilfebearbeitung, - 2.
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die Führung der Beihilfeakten und - 3.
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die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, soweit diese Beihilfeleistungen betreffen.