Die Bundesanstalt legt die Grundsätze der Wohnungsfürsorge für die Postnachfolgeunternehmen fest.
BAPostG § 27 Wohnungsfürsorge
Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.