BAPostSa § 38 Führungsgrundsätze

Satzung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (Anlage des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost)

Die Anstalt kann auf Antrag ein Unternehmen bei der Ausarbeitung von Personalführungsgrundsätzen beraten.

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