Die Anstalt kann auf Antrag ein Unternehmen bei der Ausarbeitung von Personalführungsgrundsätzen beraten.
BAPostSa § 38 Führungsgrundsätze
Satzung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (Anlage des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost)
Referenzen
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