BargeldPrüfV Anlage 3 Meldung statistischer Daten an die Deutsche Bundesbank nach § 3 der Bargeldprüfungsverordnung

Verordnung über die Prüfung von Bargeld

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 2711)


Name des Meldepflichtigen (Bargeldakteur) BMS-Kundennummer Name des Auslagerungsunternehmens BMS-Kundennummer des Auslagerungsunternehmens (sofern bekannt) Berichtszeitraum:

Operationale Daten zu den beschäftigtenbedienten Systemen des Auslagerungsunternehmens

Anzahl der für den Meldepflichtigen (Bargeldakteur) bearbeiteten Banknoten davon: Anzahl der an den Meldepflichtigen (Bargeldakteur) abgegebenen Banknoten
(Hinweis: Bei der Bundesbank eingezahlte Banknoten sind hier nicht auszuweisen.)
davon: Anzahl nicht umlauffähiger Banknoten
  5 €  10 €  20 €  50 € 100 € 200 € 500 €

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