bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(§ 5 Nr. 1)
- a)
-
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären - b)
-
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen - c)
-
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen - d)
-
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen - e)
-
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
(§ 5 Nr. 2)
- a)
-
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern - b)
-
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung erklären - c)
-
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen - d)
-
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
(§ 5 Nr. 3)
- a)
-
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen - b)
-
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden - c)
-
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten - d)
-
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
(§ 5 Nr. 4)
- a)
-
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären - b)
-
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden - c)
-
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen - d)
-
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
(§ 5 Nr. 5)
- a)
-
Ziel des Arbeitsauftrages erkennen - b)
-
Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen - c)
-
Bau- und Bauhilfsstoffe festlegen - d)
-
Bauhilfsmittel und Werkzeuge festlegen - e)
-
ausgeführte Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen - f)
-
Arbeitsberichte erstellen
(§ 5 Nr. 6)
- a)
-
Arbeitsplatz einrichten, unterhalten und räumen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen - b)
-
Arbeitsplatz sichern
- c)
-
Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgaben aufbauen, unterhalten und abbauen - d)
-
bei der Prüfung der Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten mitwirken
- e)
-
Bereitstellen von Werkzeugen und Geräten veranlassen - f)
-
Störungen an Geräten erkennen und melden - g)
-
Werkzeuge warten
(§ 5 Nr. 7)
- a)
-
Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile, Ein- und Anbauteile durch Inaugenscheinnahme auf Verwendbarkeit prüfen - b)
-
Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Formgenauigkeit und Maßhaltigkeit prüfen - c)
-
Bau- und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile nach Vorgabe abrufen, auf der Baustelle transportieren und lagern
(§ 5 Nr. 8)
- a)
-
Zeichnungen und Skizzen lesen und anwenden - b)
-
Ausführungsskizzen anfertigen - c)
-
Mengen anhand von Zeichnungen und Skizzen ermitteln
(§ 5 Nr. 9)
- a)
-
Messungen mit Bandmaß und Gliedermaßstab durchführen - b)
-
Höhen, insbesondere mit Wasserwaage und Schlauchwaage, übertragen - c)
-
Geraden ausfluchten - d)
-
Messpunkte anlegen und sichern - e)
-
rechte Winkel anlegen und prüfen - f)
-
Bauteile abstecken
(§ 5 Nr. 10)
- a)
-
Holz nach dem Verwendungszweck unterscheiden - b)
-
Holz für Werkstücke messen und anreißen - c)
-
Holz mit Werkzeugen, insbesondere durch Sägen, Stemmen, Hobeln, Raspeln, Schleifen und Bohren, bearbeiten - d)
-
Holzverbindungen mit Blatt, Versatz und Zapfen sowie durch Nageln und Schrauben herstellen - e)
-
Untergrund für die Abdichtung auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen und säubern, Mängel anzeigen - f)
-
Holzbauteile vor Feuchtigkeit schützen
(§ 5 Nr. 11)
- a)
-
Brettschalungen für rechteckige Fundamente, Stützen, Wände, Balken und Aussparungen herstellen, mit Trennmitteln behandeln und betonierfähig aufbauen - b)
-
Brettschalungen abbauen, entnageln, reinigen und lagern
- c)
-
Bewehrungen durch Ablängen, Biegen und Binden von Betonstabstahl herstellen - d)
-
Betonstahlmatten zuschneiden - e)
-
Bewehrungen mit Abstandshaltern einbauen
- f)
-
Betone nach Rezept herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen - g)
-
Beton von Hand einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln - h)
-
Oberflächen nacharbeiten - i)
-
kleine Beton- und Stahlbetonfertigteile transportieren und einbauen - k)
-
Untergrund für die Abdichtung auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel anzeigen - l)
-
Bauteile aus Beton und Stahlbeton gegen Feuchtigkeit abdichten
(§ 5 Nr. 12)
- a)
-
Mörtel nach vorgegebenen Mischungsverhältnissen herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen - b)
-
Mauerwerk aus klein- oder mittelformatigen Steinen herstellen - c)
-
Öffnungen im Mauerwerk mit Stürzen aus kleinformatigen Steinen sowie mit Fertigteilen überdecken - d)
-
Untergrund für die Abdichtung auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel anzeigen - e)
-
Baukörper aus Steinen gegen Feuchtigkeit abdichten - f)
-
Mauerwerk mit verschiedenen Belägen versehen
(§ 5 Nr. 13)
- a)
-
Dämmstoffe nach dem Verwendungszweck unterscheiden und vorbereiten - b)
-
Dämmstoffe zuschneiden und einbauen
(§ 5 Nr. 14)
- a)
-
Untergrund beurteilen - b)
-
Einbauteile einsetzen und Putzprofile ansetzen, Bewegungsfugen anlegen - c)
-
Spritzbewurf von Hand auftragen - d)
-
einlagigen Putz herstellen - e)
-
gerades Stuckprofil ziehen
(§ 5 Nr. 15)
- a)
-
Untergrund beurteilen, säubern und ausgleichen - b)
-
Trenn- und Dämmschichten einbauen - c)
-
Höhenlehren ausrichten - d)
-
rechtwinklige Aussparungen herstellen und einbringen - e)
-
Schienen und Rahmen einbauen - f)
-
Schein-, Rand- und Bewegungsfugen nach Vorgaben anlegen - g)
-
Estrichmörtel einbringen, verdichten, abziehen und glätten - h)
-
Estrich nachbehandeln
(§ 5 Nr. 16)
- a)
-
Untergrund beurteilen, säubern und ausgleichen - b)
-
Fliesen und Platten schneiden sowie Ausschnitte und Löcher herstellen - c)
-
Fliesen und Platten im Dickbettverfahren ansetzen, verlegen und verfugen - d)
-
Fliesen und Platten im Dünnbettverfahren ansetzen, verlegen und verfugen - e)
-
Fugen an Bau- und Einbauteilen sowie an Rohrdurchführungen anlegen, vorbereiten und schließen
(§ 5 Nr. 17)
- a)
-
Untergrund auf Haft- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit beurteilen - b)
-
Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit vorbehandeln - c)
-
Gipsmörtel anmachen - d)
-
Wand-Trockenputz ansetzen - e)
-
Fugen verspachteln
(§ 5 Nr. 18)
- a)
-
Oberboden abtragen, transportieren und lagern - b)
-
Baugruben und Gräben hinsichtlich der Arbeitsraumbreite prüfen - c)
-
Baugruben und Gräben von Hand ausheben, Böschungswinkel prüfen - d)
-
offene Wasserhaltung durchführen - e)
-
Baugruben und Gräben durch waagerechten und senkrechten Verbau sichern - f)
-
Planum herstellen, Baugruben- und Grabensohlen verdichten - g)
-
Baugruben und Gräben schrittweise rückbauen - h)
-
Baugruben und Gräben lagenweise verfüllen und verdichten
(§ 5 Nr. 19)
- a)
-
Untergrund verbessern - b)
-
ungebundene Tragschichten herstellen - c)
-
Planum durch Verdichten unter Beachtung der Höhenlage und Ebenflächigkeit herstellen - d)
-
Einfassungen in Geraden herstellen - e)
-
Pflasterdecken und Plattenbeläge aus künstlichen Steinen herstellen
(§ 5 Nr. 20)
- a)
-
Rohrleitungsdurchführungen in Fundamenten, Decken und Wänden herstellen und abdichten - b)
-
Rohre und Profile aus unterschiedlichen Werkstoffen, insbesondere aus Metall und Kunststoff, sägen, feilen, bohren und schleifen - c)
-
Rohre und Formstücke aus unterschiedlichen Werkstoffen verlegen, ausrichten, verbinden, einsanden und unterstopfen - d)
-
Kontrollschächte herstellen - e)
-
Dränung einbauen
- *)
-
Im Zusammenhang mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln.
(§ 5 Nr. 5)
- a)
-
Arbeitsauftrag hinsichtlich der Vorgaben prüfen - b)
-
Technische Regelwerke, Bauvorschriften und Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen anwenden - c)
-
Vorleistungen anderer Gewerke auf Sicht prüfen
- d)
-
Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen - e)
-
Arbeitsschritte festlegen - f)
-
Witterungsbedingungen für die Durchführung von Arbeiten berücksichtigen
(§ 5 Nr. 6)
- a)
-
Bereitstellen von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen veranlassen - b)
-
Lichtquellen und Absperrungen aufstellen und unterhalten
- c)
-
ergonomische Arbeitsmittel und -hilfen verwenden, ergonomische Arbeitsweisen anwenden - d)
-
Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und vor Beschädigung schützen - e)
-
Gefährdung durch Freileitungen und in Betrieb befindliche Maschinen auf der Baustelle beachten - f)
-
Gefahrstoffe erkennen, Schutzmaßnahmen ergreifen - g)
-
Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen - h)
-
Schutzausrüstungen verwenden sowie Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen - i)
-
bei Arbeitsunfällen Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen ergreifen, Unfallstelle sichern
- k)
-
Arbeits-, Schutz- und Traggerüste auf- und abbauen - l)
-
Betriebssicherheit von Gerüsten beurteilen
- m)
-
Werkzeuge und Kleingeräte auswählen und einsetzen - n)
-
Geräte und Maschinen auf Dichtigkeit prüfen, Verunreinigung des Bodens vermeiden - o)
-
Förder- und Transportgeräte bedienen, Lastaufnahme- und Anschlagmittel einsetzen - p)
-
Geräte und Maschinen auf Baustellen vor Witterungseinflüssen und Beschädigung schützen sowie vor Diebstahl sichern
- q)
-
Abfall auf der Baustelle sortenrein trennen und für den Abtransport vorbereiten
- r)
-
Baustoffe, Geräte und Maschinen für den Abtransport vorbereiten
(§ 5 Nr. 7)
- a)
-
Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile auswählen - b)
-
Bedarf an Bau- und Bauhilfsstoffen sowie an Fertigteilen ermitteln, diese anfordern und bereitstellen - c)
-
Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen
(§ 5 Nr. 8)
- a)
-
Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen - b)
-
Aufmaß- und Bestandsskizzen anfertigen
(§ 5 Nr. 9)
(§ 5 Nr. 11)
- a)
-
Schalungen für Fundamente, rechteckige Stützen und Balken sowie für ebene Wände und Decken aus Schaltafeln, Verbundplatten und Systemschalungen herstellen, aufbauen, versteifen und abspannen - b)
-
Schalungen für Aussparungen herstellen und einbauen - c)
-
Schalungen abbauen, reinigen und lagern
- d)
-
Bewehrungen aus Betonstabstahl und Betonstahlmatten für rechteckige Baukörper herstellen und einbauen - e)
-
Einbauteile einbauen, insbesondere Fugenbänder, Fugenbleche und Verankerungsschienen
- f)
-
Betonfestigkeitsklasse auswählen - g)
-
Bindemittel und Zuschlag auswählen - h)
-
Beton mit Baumaschinen fördern und einbringen - i)
-
Maschinen und Geräte zur Verdichtung des Betons einsetzen - k)
-
Oberfläche des Frischbetons durch Abziehen und Glätten von Hand bearbeiten - l)
-
Stahlbetonfertigteile transportieren, lagern, montieren, sichern und abstützen
(§ 5 Nr. 12)
- a)
-
Mörtelgruppe auswählen - b)
-
Bindemittel und Zuschlag für Mauermörtel auswählen - c)
-
ein- und mehrschalige Wände mit klein- und mittelformatigen Steinen in unterschiedlichen Verbandsarten herstellen - d)
-
Mauerwerk mit großformatigen Steinen herstellen - e)
-
Verblendmauerwerk in unterschiedlichen Verbandsarten herstellen, verfugen sowie Verankerungen einbauen - f)
-
Aussparungen und Schlitze im Mauerwerk anlegen und schließen - g)
-
Bewegungsfugen anlegen - h)
-
Stufen, Einfassungen, Ausfachungen und Schächte herstellen - i)
-
Öffnungen im Mauerwerk mit künstlichen Steinen überdecken - k)
-
Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile einsetzen und anbringen - l)
-
Baukörper aus Steinen gegen nichtdrückendes Wasser abdichten - m)
-
Durchbrüche und Bohrungen mit Hilfe von Abstützungen und Unterfangungen herstellen und schließen
(§ 5 Nr. 13)
- a)
-
Voraussetzungen zum Dämmen prüfen - b)
-
Dämmstoffe auswählen, nach Herstellerangaben lagern und verarbeiten
(§ 5 Nr. 14)
- a)
-
Putzgrund vorbereiten - b)
-
Putzarmierungen einlegen, Putzträger anbringen - c)
-
Putzlehren anbringen und ausrichten - d)
-
Putzmörtel auswählen, herstellen und auftragen - e)
-
Putze nachbehandeln - f)
-
Wandschlitze schließen und Rohrbekleidungen herstellen
(§ 5 Nr. 15)
- a)
-
Estrichmörtel herstellen - b)
-
Gefälle- und Ausgleichestrich herstellen - c)
-
Verbundestrich, Estrich auf Trennschichten und schwimmenden Estrich einbringen, verdichten und abziehen - d)
-
Bewehrungen einbauen
(§ 5 Nr. 17)
- a)
-
Unterkonstruktionen für Einfachständerwände herstellen - b)
-
Beplankungen, insbesondere mit Gipskarton- und Gipsfaserplatten, herstellen
(§ 5 Nr. 21)
- a)
-
ausgeführte Arbeiten auf fehlerhafte Ausführung prüfen - b)
-
Tagesbericht erstellen - c)
-
ausgeführte Arbeiten bis zur Abnahme vor Beschädigungen schützen
- *)
-
Im Zusammenhang mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln.
(§ 5 Nr. 5)
- a)
-
Arbeitsauftrag hinsichtlich der Vorgaben prüfen - b)
-
technische Regelwerke, Bauvorschriften und Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen anwenden - c)
-
Vorleistungen anderer Gewerke auf Sicht prüfen
- d)
-
Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen - e)
-
Arbeitsschritte festlegen - f)
-
Witterungsbedingungen für die Durchführung von Arbeiten berücksichtigen
(§ 5 Nr. 6)
- a)
-
Bereitstellen von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen veranlassen - b)
-
Lichtquellen und Absperrungen aufstellen und unterhalten
- c)
-
ergonomische Arbeitsmittel und -hilfen verwenden, ergonomische Arbeitsweisen anwenden - d)
-
Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und vor Beschädigung schützen - e)
-
Gefährdung durch Freileitungen und in Betrieb befindliche Maschinen auf der Baustelle beachten - f)
-
Gefahrstoffe erkennen, Schutzmaßnahmen ergreifen - g)
-
Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen - h)
-
Schutzausrüstungen verwenden sowie Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen - i)
-
bei Arbeitsunfällen Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen ergreifen, Unfallstelle sichern
- k)
-
Arbeits-, Schutz- und Traggerüste auf- und abbauen - l)
-
Betriebssicherheit von Gerüsten beurteilen
- m)
-
Werkzeuge und Kleingeräte auswählen und einsetzen - n)
-
Geräte und Maschinen auf Dichtigkeit prüfen, Verunreinigung des Bodens vermeiden - o)
-
Förder- und Transportgeräte bedienen, Lastaufnahme- und Anschlagmittel einsetzen - p)
-
Geräte und Maschinen auf Baustellen vor Witterungseinflüssen und Beschädigung schützen sowie vor Diebstahl sichern
- q)
-
Abfall auf der Baustelle sortenrein trennen und für den Abtransport vorbereiten
- r)
-
Baustoffe, Geräte und Maschinen für den Abtransport vorbereiten
(§ 5 Nr. 7)
- a)
-
Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile auswählen - b)
-
Bedarf an Bau- und Bauhilfsstoffen sowie an Fertigteilen ermitteln, diese anfordern und bereitstellen - c)
-
Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen
(§ 5 Nr. 8)
- a)
-
Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen - b)
-
Aufmaß- und Bestandsskizzen anfertigen
(§ 5 Nr. 9)
(§ 5 Nr. 11)
- a)
-
Schalungen für Fundamente, rechteckige Stützen und Balken sowie für ebene Wände und Decken aus Schaltafeln, Verbundplatten und Systemschalungen herstellen, aufbauen, versteifen und abspannen - b)
-
Schalungen für Aussparungen herstellen und einbauen - c)
-
Schalungen für Podeste und gerade Treppenläufe herstellen und aufbauen, - d)
-
Schalungen für konische Formen herstellen und aufbauen - e)
-
Schalungen für Stützenköpfe in unterschiedlichen Arten und Formen herstellen - f)
-
Schalungen für sichtbaren Beton herstellen - g)
-
Schalungen abbauen, reinigen und lagern
- h)
-
Bewehrungen aus Betonstabstahl und Betonstahlmatten für rechteckige Baukörper herstellen und einbauen - i)
-
Bewehrungseinheiten vorfertigen und insbesondere unter Einhaltung der Betondeckung einbauen - k)
-
Einbauteile einbauen, insbesondere Fugenbänder, Fugenbleche und Verankerungsschienen - l)
-
Ver- und Entsorgungsleitungen aus verschiedenen Materialien einbauen und verankern
- m)
-
Betonfestigkeitsklasse auswählen - n)
-
Bindemittel und Zuschlag auswählen - o)
-
Frischbetonprüfungen durchführen - p)
-
Beton mit Baumaschinen fördern und einbringen - q)
-
Maschinen und Geräte zur Verdichtung des Betons einsetzen - r)
-
Oberfläche des Frischbetons durch Abziehen und Glätten von Hand bearbeiten - s)
-
Oberfläche des Frischbetons mit Baugeräten und Baumaschinen bearbeiten - t)
-
Festbetonprüfungen durchführen - u)
-
Festbeton bearbeiten, insbesondere Fugen schneiden sowie Bohrungen und Durchbrüche herstellen und schließen - v)
-
Stahlbetonfertigteile herstellen, transportieren, lagern, montieren, sichern und abstützen - w)
-
Bauwerke aus Beton und Stahlbeton gegen nichtdrückendes Wasser durch Beschichtungen abdichten
(§ 5 Nr. 12)
- a)
-
Mörtelgruppe auswählen - b)
-
Bindemittel und Zuschlag für Mauermörtel auswählen - c)
-
Außen- und Innenwände mit mittel- und großformatigen Steinen in unterschiedlichen Verbandsarten herstellen - d)
-
Baukörper aus Steinen gegen nichtdrückendes Wasser abdichten - e)
-
Abgasanlagen und -schächte aus Fertigteilen versetzen - f)
-
Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile einsetzen und anbringen, insbesondere Trag- und Haltekonstruktionen sowie Zargen einbauen - g)
-
Durchbrüche und Bohrungen mit Hilfe von Abstützungen und Unterfangungen herstellen und schließen
(§ 5 Nr. 13)
- a)
-
Voraussetzungen zum Dämmen prüfen - b)
-
Dämmstoffe auswählen, nach Herstellerangaben lagern und verarbeiten
(§ 5 Nr. 21)
- a)
-
ausgeführte Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung prüfen - b)
-
Tagesbericht erstellen - c)
-
ausgeführte Arbeiten bis zur Abnahme vor Beschädigungen schützen
- *)
-
Im Zusammenhang mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln.
(§ 5 Nr. 5)
- a)
-
Arbeitsauftrag hinsichtlich der Vorgaben prüfen - b)
-
Technische Regelwerke, Bauvorschriften und Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen anwenden - c)
-
Vorleistungen anderer Gewerke auf Sicht prüfen
- d)
-
Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen - e)
-
Arbeitsschritte festlegen - f)
-
Witterungsbedingungen für die Durchführung von Arbeiten berücksichtigen
(§ 5 Nr. 6)
- a)
-
Bereitstellen von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen veranlassen - b)
-
Lichtquellen und Absperrungen aufstellen und unterhalten
- c)
-
ergonomische Arbeitsmittel und -hilfen verwenden, ergonomische Arbeitsweisen anwenden - d)
-
Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und vor Beschädigung schützen - e)
-
Gefährdung durch Freileitungen und in Betrieb befindliche Maschinen auf der Baustelle beachten - f)
-
Gefahrstoffe erkennen, Schutzmaßnahmen ergreifen - g)
-
Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen - h)
-
Schutzausrüstungen verwenden sowie Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen - i)
-
bei Arbeitsunfällen Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen ergreifen, Unfallstelle sichern
- k)
-
Arbeits-, Schutz- und Traggerüste auf- und abbauen - l)
-
Betriebssicherheit von Gerüsten beurteilen
- m)
-
Werkzeuge und Kleingeräte auswählen und einsetzen - n)
-
Geräte und Maschinen auf Dichtigkeit prüfen, Verunreinigung des Bodens vermeiden - o)
-
Förder- und Transportgeräte bedienen, Lastaufnahme- und Anschlagmittel einsetzen - p)
-
Geräte und Maschinen auf Baustellen vor Witterungseinflüssen und Beschädigung schützen sowie vor Diebstahl sichern
- q)
-
Abfall auf der Baustelle sortenrein trennen und für den Abtransport vorbereiten
- r)
-
Baustoffe, Geräte und Maschinen für den Abtransport vorbereiten
(§ 5 Nr. 7)
- a)
-
Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile auswählen - b)
-
Bedarf an Bau- und Bauhilfsstoffen sowie an Fertigteilen ermitteln, diese anfordern und bereitstellen - c)
-
Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen
(§ 5 Nr. 8)
- a)
-
Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen - b)
-
Aufmaß- und Bestandsskizzen anfertigen
(§ 5 Nr. 9)
(§ 5 Nr. 11)
- a)
-
Schalungen für Fundamente, rechteckige Stützen und Balken sowie für ebene Wände und Decken aus Schalplatten, Verbundplatten und Systemschalungen herstellen, aufbauen, versteifen und abspannen - b)
-
Schalungen für Aussparungen herstellen und einbauen - c)
-
Schalungen abbauen, reinigen und lagern
- d)
-
Bewehrungen aus Betonstabstahl und Betonstahlmatten für rechteckige Baukörper herstellen und einbauen - e)
-
Einbauteile einbauen, insbesondere Fugenbänder, Fugenbleche und Verankerungsschienen
- f)
-
Betonfestigkeitsklasse auswählen - g)
-
Bindemittel und Zuschlag für Beton auswählen - h)
-
Beton mit Baumaschinen fördern und einbringen - i)
-
Maschinen und Geräte zur Verdichtung des Betons einsetzen - k)
-
Oberfläche des Frischbetons durch Abziehen und Glätten von Hand bearbeiten - l)
-
Stahlbetonfertigteile transportieren, lagern, montieren, sichern und abstützen
(§ 5 Nr. 12)
- a)
-
Mörtelgruppe auswählen - b)
-
Bindemittel und Zuschlag für Mauermörtel auswählen - c)
-
Feuerfest- und Isoliermörtel zubereiten - d)
-
feuerfeste Steine und Dämmstoffe verarbeiten
- e)
-
ein- und mehrschichtiges Mauerwerk für Feuerungsanlagen und Mauerwerk für Abgasanlagen herstellen - f)
-
Bewegungs-, Trenn- und Gleitfugen herstellen - g)
-
Schornsteine aus Mauerwerk herstellen - h)
-
Abgasanlagen und -schächte aus Fertigteilen versetzen - i)
-
Futter für Schornsteine mit Wärmedämmungen herstellen und verfugen - k)
-
Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile einsetzen und anbringen, insbesondere Schornsteinbänder, Schornsteinkopfabdeckungen, Steigeisen, Schutzbügel und Steigleitern - l)
-
Umgänge für die Hindernisbefeuerung anbringen
(§ 5 Nr. 13)
- a)
-
Voraussetzungen zum Dämmen prüfen - b)
-
Dämmstoffe auswählen, nach Herstellerangaben lagern und verarbeiten
(§ 5 Nr. 21)
- a)
-
ausgeführte Arbeiten auf fehlerhafte Ausführung prüfen - b)
-
Tagesbericht erstellen - c)
-
ausgeführte Arbeiten bis zur Abnahme vor Beschädigungen schützen
- *)
-
Im Zusammenhang mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln.