Die Deutsche Bundesbank kann nur durch Gesetz aufgelöst werden. Das Auflösungsgesetz bestimmt über die Verwendung des Vermögens.
Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.
BBankG § 44 Auflösung
Gesetz über die Deutsche Bundesbank
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.