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BBauG § 173 Genehmigung, Übernahmeanspruch

Baugesetzbuch

(1) Die Genehmigung wird durch die Gemeinde erteilt; § 22 Absatz 5 Satz 2 bis 5 ist entsprechend anzuwenden. Ist eine baurechtliche Genehmigung oder an ihrer Stelle eine baurechtliche Zustimmung erforderlich, wird die Genehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt; im Baugenehmigungs- oder Zustimmungsverfahren wird über die in § 172 Absatz 3 bis 5 bezeichneten Belange entschieden.

(2) Wird in den Fällen des § 172 Absatz 3 die Genehmigung versagt, kann der Eigentümer von der Gemeinde unter den Voraussetzungen des § 40 Absatz 2 die Übernahme des Grundstücks verlangen. § 43 Absatz 1, 4 und 5 sowie § 44 Absatz 3 und 4 sind entsprechend anzuwenden.

(3) Vor der Entscheidung über den Genehmigungsantrag hat die Gemeinde mit dem Eigentümer oder sonstigen zur Unterhaltung Verpflichteten die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu erörtern. In den Fällen des § 172 Absatz 4 und 5 hat sie auch Mieter, Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte zu hören. In den Fällen des § 172 Absatz 4 Satz 3 Nummer 6 hat sie die nach Satz 2 anzuhörenden Personen über die Erteilung einer Genehmigung zu informieren.

(4) Die landesrechtlichen Vorschriften, insbesondere über den Schutz und die Erhaltung von Denkmälern, bleiben unberührt.

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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht München - M 8 K 23.4968
7. Juli 2025
M 8 K 23.4968 7. Juli 2025
Urteil vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 9 B 24.1235
28. Mai 2025
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 A 312/23
10. April 2025
2 A 312/23 10. April 2025
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 A 313/23
10. April 2025
2 A 313/23 10. April 2025
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 A 314/23
10. April 2025
2 A 314/23 10. April 2025
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 A 315/23
10. April 2025
2 A 315/23 10. April 2025
Beschluss vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 2 CS 24.1834
9. Dezember 2024
2 CS 24.1834 9. Dezember 2024
Urteil vom Verwaltungsgericht Hannover - 4 A 1697/20
15. Juli 2024
4 A 1697/20 15. Juli 2024
Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 4 L 528/24
22. Mai 2024
4 L 528/24 22. Mai 2024
Beschluss vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 9 CS 24.253
6. Mai 2024
9 CS 24.253 6. Mai 2024