Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

BBodSchV § 13 Zugänglichkeit von technischen Regeln und Normblättern

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

(1) Technische Regeln und Normblätter, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind beim Deutschen Patentamt archivmäßig gesichert hinterlegt. Die Bezugsquellen sind in Anhang 1 Nr. 6.2 aufgeführt.

(2) Verweisungen auf Entwürfe von technischen Normen in den Anhängen beziehen sich jeweils auf die Fassung, die zu dem in der Verweisung angegebenen Zeitpunkt veröffentlicht ist.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 24 CS 25.1709
30. Oktober 2025
24 CS 25.1709 30. Oktober 2025
Beschluss vom Hamburgisches Oberverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 Bs 22/24
10. April 2024
2 Bs 22/24 10. April 2024
Urteil vom Verwaltungsgericht Augsburg - Au 9 K 22.1567
4. September 2023
Au 9 K 22.1567 4. September 2023