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BBVAnpG2000Art4uaBek Anlage 13 (Anlage VIII des BBesG)

Bekanntmachung nach Artikel 4 Abs. 3 des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2000 und nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2001, 677)

Anwärtergrundbetrag (Monatsbeträge in DM) Eingangsamt, in das der Anwärter
nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes
unmittelbar eintritt
Grundbetrag
A 1 bis A 4 1.110,09 A 5 bis A 8 1.280,18 A 9 bis A 11 1.356,28 A 12 1.553,23 A 13 1.597,99 A 13 + Zulage
(Nummer 27 Abs. 1 Buchstabe c der Vorbemerkungen
zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B)
oder R 1
1.647,22

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