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BBVAnpG2000Art4uaBek Anlage 3i (Anlage VIi des BBesG)

Bekanntmachung nach Artikel 4 Abs. 3 des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2000 und nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2001, 657

Auslandskinderzuschlag (<a href="#refs" onclick="clickRefMarker(this);" data-marker-id="21839" class="ref">§ 56</a>) <BR/> (Monatsbeträge in DM je Kind) nach § 56 Abs. 1 Nr. 1 nach § 56 Abs. 1 Nr. 2 Besoldungsgruppe Stufe des Auslandszuschlags 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 A 1 bis A 16 235 269 304 337 373 407 441 475 509 545 579 611 235 B 1 bis B 11

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