Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
Sie sehen eine veraltete Version des Gesetzestextes. Klicken Sie hier um die aktuelle Version anzuzeigen.

BBVAnpG99Art4uaBek Anlage 4 (Anlage VIII des BBesG)

Bekanntmachung nach Artikel 4 Abs. 2 des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 1999 und nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1999, 2216

Anwärtergrundbetrag <BR/> (Monatsbeträge in DM) Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundbetrag A 1 bis A 4 1.275,96 A 5 bis A 8 1.471,47 A 9 bis A 11 1.558,94 A 12 1.785,32 A 13 1.836,77 A 13 + Zulage (Nummer 27 Abs. 1 Buchstabe c der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B) oder R 1 1.893,36

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von