(Fundstelle: BGBl. I 1998, 31;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Lfd. Nr.BedarfsgegenstandStoffeHöchstmenge12341.Bedarfsgegenstände aus Vinylchloridpolymerisatenmonomeres Vinylchlorid1 Milligramm je Kilogramm Bedarfsgegenstand2.Spielwarenfrei verfügbares Benzol5 Milligramm je Kilogramm des Gewichts der Spielware oder der benzolhaltigen Teile von Spielwaren3.Naturbelassene Hölzer und Zweige, Heidekraut und Nadelholzsamenstände zur Entwicklung frischen Rauches zum Räuchern von LebensmittelnPentachlorphenol und seine Salze, berechnet als Pentachlorphenol0,05 Milligramm je Kilogramm Holz4.Luftballons aus Natur- oder Synthesekautschuk