Selbständige Erwerbstätigkeit ist jede berufsmäßig ausgeübte und auf Erzielung von Einkünften gerichtete Tätigkeit von nicht nur vorübergehender Dauer, die nicht auf Grund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses ausgeübt worden ist.
BEGDV 3 § 2 Selbständige Erwerbstätigkeit
Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
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