Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 18. September 1965 in Kraft.
BEGDV 6 § 4
Sechste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 18. September 1965 in Kraft.
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.