BergMAusbV § 2 Ausbildungsdauer, Fachrichtungen

Verordnung über die Berufsausbildung zum Berg- und Maschinenmann und zur Berg- und Maschinenfrau

Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Vortrieb und Gewinnung und
2.
Transport und Instandhaltung
gewählt werden.

Referenzen

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