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BerRehaG § 10 Allgemeines

Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet

Die Vorschriften dieses Abschnitts ergänzen zugunsten des Verfolgten die allgemein anzuwendenden rentenrechtlichen Vorschriften. Leistungen nach diesem Abschnitt werden auf Antrag erbracht; im Einzelfall können sie auch von Amts wegen erbracht werden.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (3. Senat) - 3 C 3/16
25. Januar 2018
3 C 3/16 25. Januar 2018