BeschG
Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen
- Inhaltsübersicht
- § 1 Zweck, Anwendungsbereich
- § 2 Beschusstechnische Begriffe
- § 3 Beschusspflicht für Feuerwaffen und Böller
- § 4 Ausnahmen von der Beschusspflicht
- § 5 Beschussprüfung
- § 6 Prüfzeichen
- § 7 Zulassung von Schussapparaten, Einsteckläufen und nicht der Beschusspflicht unterliegenden Feuerwaffen, Systemprüfungen von Schussapparaten und der in ihnen zu verwendenden Kartuschenmunition
- § 8 Zulassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
- § 8a Prüfung und Zulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen; Verordnungsermächtigung
- § 9 Anzeige, Prüfung, Zulassung von sonstigen Waffen und Kartuschenmunition mit Reizstoffen
- § 10 Zulassung von pyrotechnischer Munition
- § 11 Zulassung sonstiger Munition
- § 12 Überlassen und Verwenden beschuss- oder zulassungspflichtiger Gegenstände
- § 13 Ausnahmen in Einzelfällen
- § 14 Ermächtigungen
- § 15 Beschussrat
- § 16 Gebühren und Auslagen
- § 17 Auskunftspflichten und besondere behördliche Befugnisse im Rahmen der Überwachung
- § 18 Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen
- § 19 Rücknahme und Widerruf
- § 20 Zuständigkeiten
- § 21 Bußgeldvorschriften
- § 22 Übergangsvorschriften
Standangaben
- Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 30.6.2017 I 2133 (Stand)
Versionen
- 30. Juni 2017 (ausgewählt)