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BeschV 2013 § 27 Grenzgängerbeschäftigung

Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern

Zur Erteilung einer Grenzgängerkarte nach § 12 Absatz 1 der Aufenthaltsverordnung kann die Zustimmung mit Vorrangprüfung erteilt werden.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (35. Kammer) - 35 K 421.11 V
25. Juli 2012
35 K 421.11 V 25. Juli 2012