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BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 3 (Anlage VIII des BBesG)

Bekanntmachung der Dienstbezüge und Anwärterbezüge nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1992, 469

Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluß des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundbetrag Verheiratetenzuschlag vor Vollendung des 26. Lebensjahres nach Vollendung des 26. Lebensjahres nach § 62 Abs. 1 nach § 62 Abs. 2 A 1 bis A 4 646 715 189 63 A 5 bis A 8 756 850 218 63 A 9 bis A 11 805 912 252 63 A 12 933 1048 266 63 A 13 962 1082 275 63 A 13 + Zulage (Nummer 27 Abs. 1 Buchstabe d der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B) oder R 1 992 1121 284 63

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