(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1993, 800)
Tarifklasse
Zu der Tarifklasse gehörende Besoldungsgruppen
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
1 Kind
Ia
B 3 bis B 11
C 4
724,50
840,06
938,95
R 3 bis R 10
Ib
B 1 und B 2
A 13 bis A 16
611,18
726,74
825,63
C 1 bis C 3
R 1 und R 2
Ic
A 9 bis A 12
543,16
658,74
757,63
II
A 1 bis A 8
511,66
621,72
720,61
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Ortszuschlag für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 98,89 DM.
In Tarifklasse II erhöht sich der Ortszuschlag ab Stufe 4 für das zweite und jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 1 bis A 3 um je 28 DM, in Besoldungsgruppe A 4 um je 21 DM und in Besoldungsgruppe A 5 um je 14 DM. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Ortszuschlag nach § 39 Abs. 2 Satz 1:
Tarifklasse Ic
434,53 DM,
Tarifklasse II
409,33 DM.