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BesÜV2Bek 1993-06-02 Anlage III B (Anlage V des BBesG)

Bekanntmachung der Dienstbezüge und Anwärterbezüge nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1993, 800)

TarifklasseZu der Tarifklasse gehörende BesoldungsgruppenStufe 1Stufe 2Stufe 3
1 Kind
IaB 3 bis B 11   C 4724,50840,06938,95R 3 bis R 10   IbB 1 und B 2   A 13 bis A 16611,18726,74825,63C 1 bis C 3   R 1 und R 2   IcA 9 bis A 12543,16658,74757,63IIA 1 bis A 8511,66621,72720,61
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Ortszuschlag für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 98,89 DM.
In Tarifklasse II erhöht sich der Ortszuschlag ab Stufe 4 für das zweite und jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 1 bis A 3 um je 28 DM, in Besoldungsgruppe A 4 um je 21 DM und in Besoldungsgruppe A 5 um je 14 DM. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Ortszuschlag nach § 39 Abs. 2 Satz 1:Tarifklasse Ic434,53 DM, Tarifklasse II409,33 DM.

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