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BesÜV2Bek 1994-01-14 Anlage I C (Anlage VIII des BBesG)

Bekanntmachung der Dienstbezüge und Anwärterbezüge nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1994, S. 126

Anwärtergrundbetrag Anwärterverheiratetenzuschlag (Monatsbeträge in DM) Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluß des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundbetrag Verheiratetenzuschlag vor Vollendung des 26. Lebensjahres nach Vollendung des 26. Lebensjahres nach § 62 Abs. 1 nach § 62 Abs. 2 A 1 bis A 4 919 1.008 240 80 A 5 bis A 8 1.060 1.178 278 80 A 9 bis A 11 1.122 1.257 320 80 A 12 1.285 1.430 338 80 A 13 1.322 1.474 350 80 A 13 + Zulage (Nummer 27 Abs. 1 Buchstabe d der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B) oder R 1 1.360 1.523 361 80

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