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BesÜV2Bek 1994-01-14 Anlage II C (Anlage VIII des BBesG)

Bekanntmachung der Dienstbezüge und Anwärterbezüge nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1994, 134)

Anwärtergrundbetrag Anwärterverheiratetenzuschlag (Monatsbeträge in DM) Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluß des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundbetrag Verheiratetenzuschlag vor Vollendung des 26. Lebensjahres nach Vollendung des 26. Lebensjahres nach § 62 Abs. 1 nach § 62 Abs. 2 A 1 bis A 4 ............... 994 1.090 259 86 A 5 bis A 8 ............... 1.146 1.274 300 86 A 9 bis A 11 ............... 1.213 1.359 346 86 A 12 ........................ 1.389 1.546 366 86 A 13 ........................ 1.429 1.594 378 86 A 13 + Zulage (Nummer 27 Abs. 1 Buchstabe d der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B)
oder R 1 ....................
1.470 1.646 390 86

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