Regelungen über die Besoldung von Lehrern in einem Amt mit stufenbezogenem Schwerpunkt dürfen bis zum 30. Juni 1977 nicht getroffen werden.
BesVNG 2 § 27 Übergangsregelung für Stufenlehrer
Zweites Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.