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BesVNG 2 § 3 Inkrafttreten

Zweites Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1975 in Kraft, soweit die Absätze 2 und 3 nichts anderes bestimmen.

(2) Abweichend von Absatz 1 treten in Kraft:

1.
Artikel I § 73, Artikel III § 1, Artikel IX § 3 Abs. 2 mit Wirkung vom 1. Januar 1974;
2.
Artikel I §§ 76, 77 mit Wirkung vom 1. Januar 1975;
3.
Artikel I Anlage I Vorbemerkung Nr. 8 zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B am 1. Januar 1977.

(3)

Referenzen

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