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BetrAVG § 30b

Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung

§ 4 Abs. 3 gilt nur für Zusagen, die nach dem 31. Dezember 2004 erteilt wurden.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Bundesarbeitsgericht (3. Senat) - 3 AZR 406/09
31. Mai 2011
3 AZR 406/09 31. Mai 2011