(Fundstelle: BGBl. I 2015, 1846)
Ein- und Zweifamilienhäuser
70
Jahre
Mietwohngrundstücke, Mehrfamilienhäuser
70
Jahre
Wohnungseigentum
70
Jahre
Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke:
Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung)
70
Jahre
Museen, Theater, Sakralbauten, Friedhofsgebäude
70
Jahre
Bürogebäude/Verwaltungsgebäude
60
Jahre
Banken und ähnliche Geschäftshäuser
60
Jahre
Einzelgaragen/Mehrfachgaragen
60
Jahre
Kindergärten (Kindertagesstätten), Allgemeinbildende und Berufsbildende Schulen, Hochschulen, Sonderschulen
50
Jahre
Wohnheime/Internate, Alten-/Pflegeheime
50
Jahre
Kauf-/Warenhäuser
50
Jahre
Krankenhäuser, Tageskliniken, Ärztehäuser
40
Jahre
Gemeindezentren, Saalbauten/Veranstaltungsgebäude, Vereinsheime
40
Jahre
Beherbergungsstätten, Hotels, Verpflegungseinrichtungen
40
Jahre
Sport-/Tennishallen, Freizeitbäder/Kur- und Heilbäder
40
Jahre
Tief-,Hoch- und Nutzfahrzeuggaragen als Einzelbauwerke, Carports
40
Jahre
Betriebs-/Werkstätten, Industrie-/Produktionsgebäude
40
Jahre
Lager-/Versandgebäude
40
Jahre
Verbrauchermärkte, Autohäuser
30
Jahre
Reithallen, ehemalige landwirtschaftliche Mehrzweckhallen, u. Ä.
30
Jahre
Teileigentum
ist in Abhängigkeit von der baulichen Gestaltung den vorstehenden Gebäudearten zuzuordnen.