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BewG Anlage 32 (zu § 237 Absatz 8)

Bewertungsgesetz

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2298)



Bewertungsfaktor fürFlächeneinheitin EURHofflächenpro Ar 6,62Zuschläge fürFlächeneinheitin EURWirtschaftsgebäude der weinbaulichen Nutzung bei Fass- und Flaschenweinerzeugungpro Quadratmeter Bruttogrundfläche und Monat 1,23Wirtschaftsgebäude der Nebenbetriebepro Quadratmeter Bruttogrundfläche und Monat 1,23

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