Für die Hauptbewertungsstützpunkte werden auf den 1. Januar 1964 Vergleichszahlen festgesetzt. Sie sind für die gärtnerische Nutzung
- 1.
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für den Nutzungsteil Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenbau der Anlage 2, - 2.
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für den Nutzungsteil Obstbau der Anlage 3, - 3.
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für den Nutzungsteil Baumschulen der Anlage 4