Verordnung zur Durchführung der Berufsförderung von Soldatinnen und
Soldaten
Teil 1Berufsberatung nach § 3a des Soldatenversorgungsgesetzes§ 1Beratungsauftrag, Anspruchsberechtigte, schulische und berufliche Bildung§ 2Berufsberatung§ 3FörderungsplanTeil 2Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung nach § 4 des Soldatenversorgungsgesetzes§ 4Voraussetzungen der Förderungsfähigkeit§ 5Durchführung der dienstzeitbegleitenden Förderung§ 6Erstattung von Kosten§ 7Bestandteile der Bewilligungen nach § 4 des SoldatenversorgungsgesetzesTeil 3Förderung der schulischen Bildung nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes§ 8Grundsatz zur Förderung der schulischen Bildung§ 9Lehrgänge an Bundeswehrfachschulen§ 10Zahl der Unterrichtsstunden§ 11Zulassung ab einem höheren Studienhalbjahr und Lehrgangswechsel§ 12Kosten der Lehrgangsteilnahme§ 13Form und Fristen§ 14Versetzung und PrüfungTeil 4Förderung der beruflichen Bildung nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes§ 15Gegenstand der beruflichen Bildung§ 16Durchführung der Förderung der beruflichen Bildung§ 17Antragstellung§ 18Persönliche Förderungsvoraussetzungen§ 19Kosten der beruflichen Bildung§ 20Lehrgangs- und Studiengebühren§ 21Kosten für Ausbildungsmittel§ 22Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung§ 23Reise- und Trennungsauslagen§ 24Kosten für Studienfahrten aus Anlass der Maßnahme der beruflichen Bildung§ 25Kosten für Eignungsfeststellungsverfahren§ 26Zuschuss zu den Umzugsauslagen§ 27Verbrauch und Verlängerung der Förderungszeiten§ 28Pflichten der Förderungsberechtigten§ 29Bestandteile der Bewilligungen nach § 5 des SoldatenversorgungsgesetzesTeil 5Eingliederung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes§ 30Unterstützung zur Erlangung eines Arbeitsplatzes§ 31Eingliederungshilfen§ 32Einarbeitungszuschuss§ 33Erstattung von Kosten für Vorstellungsreisen§ 34Berufsorientierungspraktika nach § 7 Abs. 3 des Soldatenversorgungsgesetzes§ 35Berufsorientierungspraktikum nach § 7 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes§ 36Erstattung von Kosten für fachberufliche Prüfungen und für Umschreibungen militärischer Erlaubnisse und Berechtigungen§ 37Ausstellen von Bescheinigungen und Nachweisen zur zivilberuflichen Anerkennung militärischer Ausbildung und VerwendungTeil 6Schlussvorschriften§ 38Zuständigkeiten§ 39Übergangsregelung aus Anlass der Verordnung zur Änderung der Berufsförderungsverordnung