Die Vorschriften der §§ 1085 bis 1088 finden auf den Nießbrauch an einer Erbschaft entsprechende Anwendung.
BGB § 1089 Nießbrauch an einer Erbschaft
Bürgerliches Gesetzbuch
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Die Vorschriften der §§ 1085 bis 1088 finden auf den Nießbrauch an einer Erbschaft entsprechende Anwendung.
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.