Für den Rang des Pfandrechts ist die Zeit der Bestellung auch dann maßgebend, wenn es für eine künftige oder eine bedingte Forderung bestellt ist.
BGB § 1209 Rang des Pfandrechts
Bürgerliches Gesetzbuch
Referenzen
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Zitiert von
Urteil vom Bundesgerichtshof (12. Zivilsenat) - XII ZR 163/12
15. Oktober 2014
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XII ZR 163/12 | 15. Oktober 2014 |