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BGB § 1631a Ausbildung und Beruf

Bürgerliches Gesetzbuch

In Angelegenheiten der Ausbildung und des Berufs nehmen die Eltern insbesondere auf Eignung und Neigung des Kindes Rücksicht. Bestehen Zweifel, so soll der Rat eines Lehrers oder einer anderen geeigneten Person eingeholt werden.

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Zitiert von

Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 5 KR 165/20
27. November 2025
L 5 KR 165/20 27. November 2025
Beschluss vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 7 CS 23.324
7. März 2023
7 CS 23.324 7. März 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle - 10 UF 116/22
31. Januar 2023
10 UF 116/22 31. Januar 2023
Endbeschluss vom Amtsgericht Landau a.d. Isar - 003 F 350/22
15. Dezember 2022
003 F 350/22 15. Dezember 2022