Die Eltern können nicht in eine Sterilisation des Kindes einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Sterilisation einwilligen. § 1909 findet keine Anwendung.
BGB § 1631c Verbot der Sterilisation
Bürgerliches Gesetzbuch
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.