BGB § 1631c Verbot der Sterilisation

Bürgerliches Gesetzbuch

Die Eltern können nicht in eine Sterilisation des Kindes einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Sterilisation einwilligen. § 1909 findet keine Anwendung.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von