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BGB § 2083 Anfechtbarkeitseinrede

Bürgerliches Gesetzbuch

Ist eine letztwillige Verfügung, durch die eine Verpflichtung zu einer Leistung begründet wird, anfechtbar, so kann der Beschwerte die Leistung verweigern, auch wenn die Anfechtung nach § 2082 ausgeschlossen ist.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 10 W 7/24
12. Dezember 2024
10 W 7/24 12. Dezember 2024
Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 10 U 15/23
24. Oktober 2023
10 U 15/23 24. Oktober 2023
Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 10 U 83/15
12. Juli 2016
10 U 83/15 12. Juli 2016