Ist eine letztwillige Verfügung, durch die eine Verpflichtung zu einer Leistung begründet wird, anfechtbar, so kann der Beschwerte die Leistung verweigern, auch wenn die Anfechtung nach § 2082 ausgeschlossen ist.
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BGB § 2083 Anfechtbarkeitseinrede
Bürgerliches Gesetzbuch
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 10 U 83/15
12. Juli 2016
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10 U 83/15 | 12. Juli 2016 |