BGB § 2083 Anfechtbarkeitseinrede

Bürgerliches Gesetzbuch

Ist eine letztwillige Verfügung, durch die eine Verpflichtung zu einer Leistung begründet wird, anfechtbar, so kann der Beschwerte die Leistung verweigern, auch wenn die Anfechtung nach § 2082 ausgeschlossen ist.

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Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 10 U 83/15
12. Juli 2016
10 U 83/15 12. Juli 2016