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BGB § 2221 Vergütung des Testamentsvollstreckers

Bürgerliches Gesetzbuch

Der Testamentsvollstrecker kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof (4. Zivilsenat) - IV ZB 16/17
14. März 2018
IV ZB 16/17 14. März 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (Senat für Notarsachen) - NotSt (Brfg) 3/17
13. November 2017
NotSt (Brfg) 3/17 13. November 2017