Der Testamentsvollstrecker kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat.
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
BGB § 2221 Vergütung des Testamentsvollstreckers
Bürgerliches Gesetzbuch
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Zitiert von
|
Beschluss vom Bundesgerichtshof (4. Zivilsenat) - IV ZB 16/17
14. März 2018
|
IV ZB 16/17 | 14. März 2018 |
|
Beschluss vom Bundesgerichtshof (Senat für Notarsachen) - NotSt (Brfg) 3/17
13. November 2017
|
NotSt (Brfg) 3/17 | 13. November 2017 |