Wird der durch Testament erfolgte Widerruf einer letztwilligen Verfügung widerrufen, so ist im Zweifel die Verfügung wirksam, wie wenn sie nicht widerrufen worden wäre.
BGB § 2257 Widerruf des Widerrufs
Bürgerliches Gesetzbuch
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Zitiert von
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-3 Wx 285/14
23. Dezember 2015
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I-3 Wx 285/14 | 23. Dezember 2015 |